Ausgerechnet ein Rechtsanwalt erhielt für seinen frei laufenden Hund auf der Bonner Hofgartenwiese ein Knöllchen. Damit war er ganz und gar nicht einverstanden und legte Berufung ein. Nun gab das Gesetz dem Anwalt recht und stellte das Verfahren ein.
Fazit: Manchmal lohnt es sich, gegen unsinnige Knöllchen für den Vierbeiner vorzugehen. Dazu muss man nicht einmal Rechtsanwalt sein. (Foto: pixelio.de © Kurt Michel)
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Montag, 11. Januar 2010
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