Auf die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- Setz- und Aufzuchtzeit weisen Ordnungsämter in der Region Hannover hin. Die Regelung aufgrund eines Passus im Niedersächsischen Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung im Wald und in der freien Landschaft gilt von Anfang April bis Mitte Juli.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) dürfen Hunde gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald- und die Landschaftsordnung im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden. Verstöße gegen diesen Leinenzwang stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch bei fahrlässigem Handeln mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (akz-online.de)
Montag, 29. März 2010
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