Wird die Mitarbeiterin einer Tierklinik bei der Behandlung einer Katze von dieser gebissen, ist das ein Arbeitsunfall. Damit entfällt aber der Anspruch auf ein Schmerzensgeld durch den Arbeitgeber. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (Az. 13 Sa 2141/08).
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Dienstag, 8. September 2009
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