Nein, muss er nicht! Ein Tierarzt steht in der Verpflichtung erkrankte Tiere zu behandeln. Während er das tut, muss der Tierhalter darauf achten, dass der Tierarzt nicht durch sein Tier verletzt wird. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
(Az.: VI ZR 166/08)
Montag, 7. September 2009
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