Weil seine Katze angeblich einen 500-Euro-Schein angeknabbert hatte, ging Herrchen mit den Resten der Banknote zu einer Filiale der Bundesbank und wollte Ersatz.
Die lehnte aber ab. Dem Bankangestellten war aufgefallen, dass die vorgelegten Teile von verschiedenen Banknoten stammten. Auch vor Gericht blitzte der Katzenbesitzer ab.
Die Richter: Der Kläger habe weder mindestens die Hälfte der Banknote vorgelegt noch den Verlust überzeugend nachweisen können. Er hätte unverdauliche Reste des Scheins aus den Exkrementen seines Haustieres vorlegen müssen. Igitt!
(express.de)
Montag, 7. September 2009
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