
Der Tierschutzbund-Präsident begrüßte auch Henricks’ Ankündigung, in der nächsten Legislaturperiode dem staatlichen Schutzauftrag für Tiere in Artikel 20a des Grundgesetzes "verstärkt Geltung" zu verschaffen.
Dabei gehe es unter anderem um ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen, um tiergerechte Haltung und Transport landwirtschaftlicher Nutztiere und die Einführung eines Tierschutzlabels für Produkte, die nach speziellen Tierschutzkriterien produziert werden.
(spd.de)
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