Donnerstag, 12. November 2009

Nordrhein-Westfalen: CDU und FDP gegen Fortschritt im Tierschutz

Die Regierungsparteien lehnen die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ab. Der nordrhein-westfälische Umweltausschuss des Landtags hat sich gestern erneut mit den Stimmen von CDU und FDP gegen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene ausgesprochen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält das Klagerecht für ein unerlässliches Mittel für den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts.
Das Verbandsklagerecht wird bislang im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht gewährt. Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können Verbände – sozusagen als Anwalt der Tiere – bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Hingegen können Tiernutzer, wie z. B. industrielle Tiermäster, für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Das Klagerecht kann auf Landes- und Bundesebene ermöglicht werden. 2007 hat Bremen als erstes Bundesland die Tierschutz-Verbandsklage zugelassen. (tierschutzblog.wordpress.com)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts with Thumbnails