Donnerstag, 12. November 2009

Die Terrasse des Nachbarn ist kein «Katzenklo»

Katzenhalter müssen dafür sorgen, dass ihr Vierbeiner das Grundstück vom Nachbarn nicht als «Katzenklo» missbraucht. In einem Fall vor dem Landgericht Bonn klagte ein Mann, dass die Nachbarskatze in seine Wohnung gelange (Az.: 8 S 142/09).
Außerdem hinterlasse sie auf Balkon und Terrasse Kot, Urin und Erbrochenes, stoße Gegenstände um und spiele mit der Wäsche. Darüber hinaus machte der Mann geltend, das Tier erzeuge störende Laufgeräusche auf dem Dach, wie die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet.
Die Richter entschieden, dass die Katze so gehalten werden muss, dass nicht mehr in die Wohnung gelangen kann und weder Kot noch Erbrochenes hinterlässt. Es sei zwar ortsüblich, dass Katzen andere Grundstücke betreten. Nicht mehr hinnehmbar sei es aber, wenn das Tier in die Wohnung mit einem Säugling gelangen kann und sie verunreinigt. Die übrigen Einwände fanden bei Gericht kein Gehör. (sueddeutsche.de)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts with Thumbnails