
„Das ist ein Irrglauben. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, muss also nicht für Hunde ausgegeben werden“, sagt Hartmut Gieske, im Rathaus Sachgebietsleiter für öffentliche Sicherheit. Hartmut Gieske empfiehlt allen Hundebesitzern, diese Tüten zu benutzen, denn: „Hundekot ist Abfall. Und für dessen Beseitigung ist der Hundehalter verantwortlich.“ Für die Uneinsichtigen könnte es zudem teuer werden, falls der Halter von Bellos Schiethaufen angezeigt wird: Als Verwarnungs- oder Bußgeld reicht die Palette bei Verstößen gegen das „Kreislauf-Wirtschafts- und Abfallgesetz“ von zehn bis zu einigen hundert Euro. (Foto: pixelio.de © Jürgen Heppe)
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