Mittwoch, 16. September 2009

Warnung vor dem verbotenen Hund

Die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunde ist im Landkreis Brandenburg seit dem Inkrafttreten der Hundehalterverordnung im Jahr 2004 um etwa die Hälfte zurückgegangen. Dennoch mehren sich wieder die Anzeichen, dass gefährliche Hunde illegal gehalten werden - bewusst oder unbewusst. In vier Fällen wurde in diesem Jahr aus diesem Grund die Hundehaltung untersagt. Dem Haltern wird nicht nur das Tier weggenommen, er muss auch für sämtliche Folgekosten aufkommen. Denn der Hund, auch wenn er als gefährlich gilt, darf nicht eingeschläfert werden.
Alle, die bis zum Inkrafttreten der neuen Hundehalterverordnung einen unwiderlegbar gefährlichen Hund hatten, haben eine Art Bestandsschutz und dürfen den Hund unter besonderen Auflagen behalten - bis zu seinem natürlichen Tod. Es ist aber strikt untersagt und gesetzeswidrig, als gefährlich eingestufte Hunde sich jetzt noch zu besorgen und zu halten. Mit Inkrafttreten der neuen Hundehalterverordnung im Jahr 2004 ist die Haltung von Hunden der Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu verboten. Nur für Hunde dieser Rassen, deren Haltung am 1. Juli 2004 nicht untersagt war, besteht eine Ausnahmegenehmigung. Diese Hunde bekommen eine rote Plakette. Somit dürfen keine neuen Hunde dieser Rassen mehr im Land Brandenburg angeschafft und gehalten werden. Wird eine Haltung bekannt, ist diese zu untersagen und die Hundehaltung ist gegebenenfalls auch durch Anwendung von Zwang zu unterbinden, heißt es im Gesetz. Dabei schütze Unwissenheit vor Strafe nicht. Verstöße dagegen könnten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
(Foto: pixelio.de © Marina Großmann)

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