Freitag, 18. September 2009

Spezielle Hundehaftpflicht für Hundehalter von Windhunden und Rennhunden

Die FCI (Federation Cynologique Internationale), der Dachverband für alle Hunderassen, unterscheidet derzeit 13 Windhundrassen:

Afghanischer Windhund - der Windhund Afghanistans
Azawakh - der Windhund der Tuareg in Mali
Barsoi - der Russische Windhund
Chart Polski - der Polnische Windhund
Deerhound - der Schottische Windhund
Galgo Español - der Spanische Windhund
Greyhound - der Englische Windhund
Irish Wolfhound - der Irische Windhund
Italienisches Windspiel - der filigrane Italienische Windhund
Magyar Agar - der Ungarische Windhund
Saluki - der Persische Windhund
Sloughi - der Marrokanische Windhund
Whippet - der kleine Englische Windhund (siehe Foto)

Speziell für Halter von diesen Hunderassen gibt es eine Hundehaftpflicht, da der Gesetzgeber festgelegt hat, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden. (Foto: pixelio.de © Marc-Udo Wrage)

Mehr zum Thema: pressemitteilungen.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts with Thumbnails