Montag, 7. September 2009

Muss ein Tierarzt mit Verletzungen rechnen?

Nein, muss er nicht! Ein Tierarzt steht in der Verpflichtung erkrankte Tiere zu behandeln. Während er das tut, muss der Tierhalter darauf achten, dass der Tierarzt nicht durch sein Tier verletzt wird. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
(Az.: VI ZR 166/08)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts with Thumbnails