Dienstag, 29. September 2009

Mietrecht: Das Halten von Hunden ist zustimmungspflichtig

Was tun, wenn im Mietvertrag keine Tiere erlaubt sind? Kann man trotzdem einen Hund halten? Wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist, erklärt Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries:
„Die Antwort darauf ist recht naheliegend. Der Mieter verstößt gegen den von ihm unterschriebenen Vertrag und muss die Konsequenzen tragen. Der Vermieter kann die sofortige Abschaffung des Tieres fordern oder gegebenenfalls sogar den Mietvertrag kündigen.“Sollte im Mietvertrag eine Zustimmung des Vermieters vereinbart worden sein, sollte man sich trotzdem nicht leichtfertig einen Hund anschaffen und auf die Wirkung des sprichwörtlichen Dackelblicks beim Vermieter hoffen. Selbst für den Fall, dass die entsprechende Vertragsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, so muss der Vermieter dennoch vorher um Erlaubnis gefragt werden.
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach eindeutig entschieden, dass zwar die Kleintierhaltung (Fische, Meerschweinchen, Sittiche etc.) nicht per Mietvertrag verboten werden kann. Die Hundehaltung ist davon nicht betroffen und kann sehr wohl gänzlich verboten oder von einer vorherigen Zustimmung abhängig gemacht werden.
„Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter, der eine entsprechende Tierhaltungs-Klausel in seinem Mietvertrag unterschrieben hat, sollte sich unbedingt vor der Anschaffung des Haustieres mit seinem Vermieter auseinandersetzen und Ausnahmen oder Genehmigungen immer schriftlich festhalten“, rät Fries eindringlich, da es selten eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung durch die Gerichte gibt.
(hallohund.de, Foto: pixelio.de © Jens Roth)

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