Haldensleben. Die Auflagen zur Haltung eines so genannten Kampfhundes sind mit dem " Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ", das in Sachsen-Anhalt am 1. März 2009 in Kraft trat, verschärft worden. So mussten die Halter ab dem 31. Mai eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie über 50 000 Euro für sonstige Vermögensschäden nachweisen.
Ab dem kommenden Montag müssen zudem Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen mit einem Transponder, einem Mikrochip mit 15-stelliger Nummer, gekennzeichnet sein. Außerdem haben die Halter ebenfalls spätestens am dem 31. August einen Wesenstest für ihre Tiere beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt vorzulegen. Der kostet um die 400 Euro. Ein Hund muss dabei in insgesamt 36 Testsituationen seine Sozialverträglichkeit beweisen, bevor der prüfende Tierarzt ihm das sozialverträgliche Verhalten bescheinigt.
Bis zu 10 000 Euro Strafe drohen einem "Kampfhundehalter", wenn diese Nachweise fehlen!
Es sind aber nicht nur die Kampfhunde, die einen Wesenstest bestehen müssen. "Auch für Hunde, die mit Beißattacken gegenüber Menschen auffällig geworden sind, können wir einen solchen Nachweis verlangen", unterstrich Stadtpressesprecher Lutz Zimmermann – egal, ob es sich dabei um Schäferhund, Dackel oder Mops handeln würde. (Foto: pixelio.de © Bernd Ehrhardt)
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Donnerstag, 27. August 2009
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